Ein paar schöne Fenster habe ich in Haderslev entdeckt. Haderslev ist eine dänische Stadt mit vielen schönen alten Häusern. Eins davon habe ich fürs Fensterprojekt ausgesucht.
Die Tür ist ein Schmuckstück
Und das Fenster ist auch was besonderes
und als Detailaufnahme
noch ein paar schöne Türen aus Haderslev….
und mehr zum Thema Fenster findet Ihr bei Veras Fotoprojekt: Fensterblick
Es ist Dienstag – Dienstags schauen wir uns bei Vera Fenster an.
Ich habe diesmal ein maritimen Fenster aus meinem Archiv ausgesucht. Es ist im Jahr 2006 entstanden. An der Kaimauer in Flensburg lag ein Schiff aus Polen.
Es ist das polnisches Forschungsschiff „Nawigator XXI“, es fährt für die Maritime University of Szczecin (Polen). Es war gut in Farbe, nur beim Anker konnte man ein paar Gebrauchsspuren sehen.
Es war Blau und hatte einen gelben Streifen, aber seht selbst
Der Poller (Festmacher für Schiffe) war auch noch in der gleichen Farbe 😉 Aber das Beste waren die Bullaugen
Mit diesem maritimen Smile wünsche ich Euch eine schöne Woche und bald auch einen Hauch von Frühling
Überall im Internet und auch in Printmedien finden wir Bilder in Hülle und Fülle. Für die Fotografen, für Blogger und auch auf den Social Media-Webseiten, heißt das, bei Veröffentlichungen von Bildern müssen Gesetze beachten werden. Da wäre als erstes das
Recht am eigenen Bild
Darunter fallen Portraitaufnahmen, Streetfotografie, sowie besondere Aufnahmen bei Veranstaltungen, Umzügen oder Konzerten. Geregelt ist dieses im Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) von 1907, dass heute teilweise vom Urheberrechtsgesetz abgelöst wurde. Aber einige der Vorschriften des KUG gelten auch heute noch, wie zum Beispiel die §§ 22 und 23 KUG.
KUG § 22
Ein Bildnis einer Person darf nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Es ist das Persönlichkeitsrecht eines jeden Menschens.
Die Einwilligung legt die Art und den Umfang der Verwertung des Werkes fest. Diese Einwilligung nennt sich Model-Release. Sie kann Zeit- und Zweckgebunden sein und sollte möglichst in schriftlicher Form vorliegen.
Einwilligung
Mündliche Zusagen lassen sich schwer nachträglich beweisen. Minderjährige benötigen die schriftliche Zusage der Eltern. Eine Einwilligung ist nur dann nötig, wenn die Person erkennbar ist.
nicht erlaubt – Augenbalken
Ein Augenbalken alleine genügt nicht um die Person unkenntlich zu machen, denn auch begleitenden Umständen können eine Erkennbarkeit erzielen. Dies könnte ein besonderes Schmuckstück, ein Auto oder sonstige spezielle körperliche Merkmale oder auch die Körperhaltung sein. Die Person muss nicht beweisen, das sie auf dem Foto erkennbar ist. Deshalb lieber im Zweifelsfall das Foto löschen.
KUG § 23
Die Ausnahmen – was ist erlaubt
Person als Beiwerk Erlaubt sind Personen, die nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten (Stadtbild usw) erscheinen. Die Personen, die sich zufällig auf einem Bild befinden und nicht Hauptmotiv des Werkes sind, bezeichnet man als Beiwerk und dürfen ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Die Personen sind letztlich austauschbar, so als seien sie unabsichtlich ins Bild geraten. Würde man sie entfernen und würde sich die Aussage des Bildes nicht verändern, dann darf man sie als Beiwerk bezeichnen.
Personen als Beiwerk
Personen der Zeitgeschichte
Das sind Menschen aus dem gesamten politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Die Anteilnahme der Öffentlichkeit an diesen Personen sollte im Mittelpunkt stehen, die Partner und Kinder gehören nicht automatisch dazu. Beachten muss man auch hier das Recht auf Privatsphäre. Ebenso darf man nicht das Interesse der Allgemeinheit mit Sensationslüsternheit verwechseln.
Zeitgeschichte – Wilfried Erdmann, Weltumsegler
Personen auf Veranstaltungen
Fotos von Personen, die an öffentlichen Veranstaltungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen teilnehmen, dürfen veröffentlich werden. Die Veranstaltung muss frei öffentlich zugänglich sein.
Karnevalsumzüge
Es dürfen allerdings keine Personen aus Anonymität der Versammlung herausgenommen werden. Bei Sportveranstaltungen und Konzerten ist zu beachten, das diese meistens von privaten Veranstaltern durchgeführt werden. Somit ist eine Genehmigung des Veranstalters einzuholen, sie nennt man Akkreditierung.
Bilder im Sinne von Kunst
Bildnisse, die im Interesse der Kunst entstehen, können ohne Einwilligung ausgestellt werden, so fern es sich nicht um Auftragsarbeiten handelt. Ein Beispiel: Lasse ich von mir ein Ölgemälde oder eine Zeichnung anfertigen, dann darf der Künstler dieses Bild nicht ohne meine Einwilligung in einer Ausstellung zeigen oder irgendwie anders veröffentlichen.
Kunstwerk
Fazit: Bei Veröffentlichungen von Personenfotos bewegt man sich auf dünnem Eis. Grundsätzlich gilt, jeder darf selbst bestimmen wo und ob überhaupt sein Bild in der Öffentlichkeit gezeigt wird. Ausnahmen gibt es, diese Bedingungen sollte man allerdings gründlich prüfen. Im Zweifelsfalle lieber das Bild löschen. Abmahnungen können teuer werden.
Der 7. Fensterblick kommt wieder aus Dänemark von der schönen Insel Ærø. Dort in der kleinen Stadt Ærøsköbing steht ein altes Häuschen mit einem niedlichen Dachfenster.
und hier ein Blick auf das Häuschen
Die Insel liegt in der Dänischen Südsee und ist wirklich einen Besuch wert.
Von der Märchenstadt Ærøsköbing, so wird sie gerne genannt, werdet ihr begeistert sein.
weitere meiner Fotos von Ærøsköbing findet ihr bei Stockmaritime.de
Am Freitag mache ich mit meinem Mann einen Ausflug an die Oste und zwar nach Oberndorf. Dort im Gasthaus ‚Zur Sietwende‘ haben Marlene und Bert uns eingeladen zur Mitreise über den Atlantik. Im Multimediavortrag „Heimkehr kehrt heim“ heißen die Beiden die Zuhörer (ca. 140) willkommen und schildern den 3. Teil ihrer Atlantikreise und zwar von New York über die Bermudas zurück nach Oberndorf an die Oste.
Mit wunderschönen Bildern und Videos unterlegt, entführen die Beiden uns in eine andere Welt. Abwechselt erzählen sie Geschichten von Begegnungen mit anderen Schiffen und diversen Rettungsaktionen, über die Bevölkerung der jeweils besuchten Länder, von Delfinen und vom Leben an Bord. Eine rundum gelungene Berichterstattung, die wirklich empfehlenswert ist. Die Begeisterung der Beiden, für diese Art der Weltentdeckung und für das Leben an Bord, ist zu fühlen und steckt uns an.
Foto: Jochen Bölsche
Wir bekommen Fernweh! Ganz besonders hat mir die Sache mit der „Blauen Zweisamkeit“ gefallen. Da erzählen sie, wie sie die Zeit bei Flaute auf dem Atlantik erlebt haben. Die tiefblaue Farbe des Meeres war beeindruckend, sie haben sie sehr gut eingefangen und für uns sichtbar gemacht. Die endlose Weite der See konnten wir fast körperlich spüren. Marlene und Bert sprechen von der Besinnung auf das Wesentliche, reden von der Ruhe und der Verbundenheit mit der Natur, aber auch von der Vertrautheit mit dem Partner. Bert sagt, man kommt auf den Punkt. Marlene meint, einmal mit dem Fernweh infiziert, bedeutet das immer Fernweh. Die Zeit vergeht wie im Flug und so müssen wir dann zurück in die Wirklichkeit. Aber der Spruch zu Beginn des Vortrages bleibt in unseren Köpfen: Wenn Du keine Träume hast…. wie sollen sie dann wahr werden!